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Bereitstellung einer Transfergesellschaft
• Wir betreiben eine Transfergesellschaft im Rahmen des § 216b SGB III
• Die Outplacementmaßnahmen sind integraler Bestandteil der Transfergesellschaft
• Weiterhin Betreuung der betroffenen Mitarbeiter
• Weiterführung der Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
• Laufende aktive Kandidatenvermittlung
• Lohn- und Gehaltszahlung an die Mitarbeiter unter Berücksichtigung des Transfer-KUG
Ziel der Transfergesellschaft
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Brücke zu einem neuen Arbeitsplatz zu bauen.
Weitere Details und Informationen finden Sie auf der Webseite der J.E.T. GmbH Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft (www.jetransfer.de).
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